Coaching als Investition

Vera Steinhäuser
Mag. Vera Steinhäuser Zertifizierte und systemische Coachin

Investitionen in die eigene berufliche Weiterentwicklung zahlen sich stets aus – und das nicht nur durch neue Fähigkeiten und Perspektiven.

Wann sind Coaching-Kosten absetzbar?

Steuerlich absetzbar: Investiere in dich – und profitiere doppelt

Die Teilnahme am Female Leadership Program ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar – als Werbungskosten, wenn du angestellt bist, oder als Betriebsausgabe, wenn du selbstständig bist.

Entscheidend ist dabei die berufliche Veranlassung: Kannst du glaubhaft machen, dass die Teilnahme deiner beruflichen Weiterentwicklung dient – etwa im Hinblick auf Führungskompetenz, Kommunikation oder Karriereschritte – ist die Absetzbarkeit in der Regel gegeben.

Je klarer der berufliche Zusammenhang dokumentiert ist (z. B. durch eine kurze Begründung oder Bestätigung deines Arbeitgebers), desto unkomplizierter die steuerliche Anerkennung. Hier stellen wir gerne ein entsprechendes Dokument über investierte Stunden und Lerninhalte bereit.

Du hast Fragen zu deiner individuellen Situation? Wir beraten dich gerne persönlich – schreib uns einfach.

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